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Alte Garde
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HSchBtl862
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Eggmühl 1809
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Satzung der „Alten Garde“ Heimatschutzbataillon 862


 

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Alte Garde“ – Heimatschutzbataillon 862
  2. Er hat seinen Sitz in Regensburg und ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
  3. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zugehörigkeit

  1. Der Verein ist Mitglied beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (Landesverband)
  2. Der Verein und dessen Mitglieder erkennen die Satzung und Ordnungen des VdRBw an.
  3. Ein Austritt aus dem VdRBw kann nach Art. 3 der Satzung des VdRBw erfolgen.

§ 3 - Vereinszweck

  1. Der Verein vertritt die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und die Zielsetzung des Nordatlantischen Bündnisses. Er wirkt bei der Formulierung und Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland mit. Auftrag des Vereins und seiner Mitglieder ist es, die Verteidigungswürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, zur Sicherung des Verteidigungswillens der Bürger und der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr beizutragen, ihr Beitrag dient der Friedenssicherung und der Erhaltung der Freiheit.
    Der Verein fördert die militärische Weiterbildung der Reservisten der Bundeswehr. Er ist außerhalb der Bundeswehr besonders beauftragter Träger der Reservistenarbeit. Der Verein unterhält im Rahmen seiner Satzung Kontakte zu Reservistenorganisationen verbündeter und befreundeter Nationen.
  2. Der Verein ist eine Vereinigung von Reservisten und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr. Die Mitglieder sind der Bundeswehr und den Streitkräften verbündeter und befreundeter Nationen kameradschaftlich verbunden. Allen gesellschaftlichen Gruppen, die seinen Verteidigungsbeitrag anerkennen, fühlt sich der Verein verbunden. Darüber hinaus führt der Verein die Tradition des HSchBtl 862 „OBERPFALZ“: z.B. Fortschreibung der Chronik / Unterstützung bei Ausbildungsvorhaben / etc.
  3. Er ist unabhängig und überparteilich und konfessionell neutral.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke, er ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Mitglieder

Der Verein hat

- ordentliche Mitglieder

 

- fördernde Mitglieder und

 

- Ehrenmitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder können nur Reservisten und ehemalige Soldaten der Bundeswehr werden.
  2. Förderndes Mitglied kann werden, wer den Verband uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Ziele ideell oder materiell unterstützt.
  3. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Vorstandschaft verliehen.

 

Komplette Satzung zum Download:

Satzung der 'Alten Garde' Heimatschutzbataillon 862   Satzung der „Alten Garde“ – Heimatschutzbataillon 862